Prozess wegen angeblich nicht erfolgtem Platzverweis
Datum: Freitag, 27. Mai 2011, 08:00 Uhr
Ort: Amtsgericht Stuttgart, Haufstr. 5 im Saal 104
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Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er am 25.10.2010 einen Platzverweis des Herrn Feß angeblich nicht befolgt habe.
Diesen gab es aber nie. Sollte es noch Zeugen zu den Vorfällen geben, können diese auch vor Ort noch angehört werden.
Am 25.10.2010 kam es nach einer Montagsdemo gegen Stuttgart 21 zu einer Spontandemo die vor dem Bauzaun des Grundwassermanagements im Park endete. Am Bauzaun rüttelten Teilnehmer an diesem. Es zog eine Hundertschaft der Polizei auf und verteidigte den Bauzaun und nahm zwei oder drei Personen fest und führte diese durch den Park und durchsuchte nebenbei Zelte. Dem Greiftrupp folgten mit lautem Protest ca. 40 – 50 Teilnehmer der Spontandemo. Am Rande des Parks (Betonplattform gegenüber dem Südeingang des Bahnhofs) stellte sich eine Reihe Polizisten auf und verhinderte die weitere Verfolgung. Gegenüber einem Demoteilnehmer wurde vom Einsatzleiter (Herr Feß) die Behauptung aufgestellt, dass er bereits vor 10 Minuten einen Platzverweis erhalten und diesen nicht befolgt hätte. Aus diesem Grunde würde er jetzt eine Anzeige wegen Nichtbefolgen des Platzverweises erhalten. Der vor Ort vom Angezeigten benannte Zeuge erhielt ebenfalls eine Anzeige wegen angeblichem Nichtbefolgen eines Platzverweises.
Am heutigen Montag fand nun der erste Verhandlungstag gegen einen der Beschuldigten in dieser Sache statt und der Einsatzleiter Feß stand im Zeugenstand. Herr Feß behauptet, dass der Angeklagte und dessen Zeuge sich der Hundertschaft in den Weg gestellt hätten und somit versuchten, die Arbeit der Polizei zu be- und den Abtransport der Festgenommenen zu verhindern. Aus diesem Grunde erhielten die Beschuldigten einen Platzverweis und in der Folge eine Anzeige wegen Nichtbefolgen. Der Vorwurf wird von beiden Beschuldigten energisch zurückgewiesen.
Man kann sich nun fragen, warum der Einsatzleiter Andreas Feß von ca. 40 - 50 Teilnehmern ausgerechnet diese beiden Teilnehmer ausgesucht hat, um diese mit dem abwegigen Vorwurf zu konfrontieren. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Einsatzleiter Feß kein Unbekannter in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 ist. Herr Feß war der direkt verantwortliche Einsatzleiter beim Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010. Und auch die beiden Beschuldigten sind bei der Polizei nicht ganz unbekannt. Teilweise werden sie auf Demonstrationen und Kundgebungen von Polizisten namentlich begrüßt. Einer der Beschuldigten ist Mitgründer der Gruppe „Unternehmer gegen Stuttgart 21“. Beide Beschuldigte sind aktive Mitglieder der AG Demobeobachtung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit und registrierte Parkschützer. Noch Fragen?
Kommt zahlreich zur solidarischen Prozessbeobachtung am Freitag, den 27.05.2011 um 8.00 Uhr im Saal 104 des Amtsgerichts Stuttgart, Hauffstr. 5


