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Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V. zur Gäubahnführung über die Panoramastrecke
Fildern, den 14. September 2017Die Bahn scheint endlich die langjährige Forderung der Schutzgemeinschaft Filder aufzugreifen und erwägt, die Panoramastrecke an den Hauptbahnhof anzuschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schutzgemeinschaft Filder entnimmt der heutigen Stuttgarter Presse mit Erstaunen und Genugtuung, dass die Planer von Stuttgart 21 offensichtlich wegen der Unzahl an Problemen des Filderabschnitts 1.3 – endlich – zu erkennen scheinen, dass die Panoramastrecke und damit (hoffentlich!) auch die Züge der Gäubahn und des IC Stuttgart – Zürich leistungsfähig an den Stuttgarter Hauptbahnhof angeschlossen werden müssen. Dies ist nach 7 bzw. 5 Jahren nun endlich das Einschwenken der DB AG auf den gleichlautenden Beschluss der sog. "Schlichtung", der mit deutlicher Mehrheit 2012 empfohlenen Lösung des "Filderdialogs" sowie der langjährigen Forderung der Schutzgemeinschaft Filder e.V..
Steffen Siegel weiter: "Schon 2013 hat der Verkehrsingenieur und stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Dipl.-Ing. Frank Distel, die Machbarkeit zweier Anschlussvarianten der Panoramabahn an den Tiefbahnhof nachgewiesen und u.a. dem damaligen Konzernbeauftragten der Bahn für Baden-Württemberg vorgetragen. Unsere insoweit konstruktiven Vorschläge sind aber – offenbar getreu dem Motto, "Wir lassen uns nicht von außen sagen, wie man Bahnstrecken plant" - leider nie ernst genommen worden."
Wir haben – obwohl erklärte Gegner von Stuttgart 21 – diese Vorschläge auch in der ersten Planfeststellung auf den Fildern (1.3) eingebracht, weil wir der Überzeugung waren, dass für den Fall des Weiterbaus von Stuttgart 21 wenigstens grobe Planungsfehler auf den Fildern verhindert werden müssen.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle auch, dass mit unseren Alternativvorschlägen wegen der möglichen Überleitungsgleise zwischen Gäubahn und neuer S-Bahn-Trasse das heutige Notfallkonzept mit Umleitungen der S-Bahn auf die Panoramabahn bei Blockaden der S-Bahn-Stammstrecke – anders als bei der S21-Planung – voll funktionsfähig bleibt.
Die DB AG hat jedoch unsere Alternativlösung nie ernsthaft in ihre Abwägung einbezogen. Dies mit der lapidaren Begründung, die Alternativen "entsprächen nicht den Planungszielen der Bahn". Solche Planungsziele müssen, namentlich bei derartigen Großprojekten, jedoch dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Die derzeitig im Verfahren befindliche Filderplanung schadet demgegenüber dem Allgemeinwohl an allen Ecken und Enden wegen der störungsanfälligen "Rohrer Kurve", der Überlastung der Mischverkehrsstrecke und dem Verbauen aller zukünftigen Erweiterungs- und Notfallmöglichkeiten ganz erheblich und ist daher schon dem Grunde nach planfeststellungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Es bleibt die Hoffnung, dass die Bahnplaner, dieses schwerwiegende Abwägungsdefizit endlich erkannt haben.
Steffen Siegel, Vorsitzender der SGF
Rückfragen: Steffen Siegel
Schutzgemeinschaft Filder e.V. www.schutzgemeinschaft-filder.dePressemitteilung im PDF-Format:
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2017/PM_der_SGF_zum_Gaeubahnerhalt_14092017.pdf
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