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Klaus Gebhard zum 3. und 4. Bürgerbegehren zu Stuttgart 21
Stuttgart, den 9. November 2013Das Geschenk annehmen
Werte ParkschützerInnen und Stuttgart-21-GegnerInnen,
mit diesem Schreiben möchte ich im Interesse einer möglichst beeindruckenden Unterschriftenzahl unter das bereits laufende 3. und 4. Bürgerbegehren versuchen, die in unseren Reihen immer noch existierenden Vorbehalte und Besorgnisse bezüglich einer aktiven Unterstützung zu zerstreuen. Die zwei mir am häufigsten zu Ohren gekommenen und darum ernst zu nehmenden Bedenken sind:
• Die Sammlung der notwendigen 20.000 Unterschriften ziehe zu viel Konzentration und Kraft von wichtigeren anliegenden Aktivitäten ab, wie z.B. von der notwendigen Forcierung zivilen Ungehorsams, der inhaltlichen Vorbereitung auf die jederzeit mögliche Fortsetzung des Erörterungsverfahrens zum Grundwassermanagement oder das gerade eröffnete Planfeststellungsverfahren auf den Fildern, etc.
• Wenn eines der 3 laufenden Bürgerbegehren nach kürzerem oder längerem politischen oder gerichtlichen Hickhack zu guter letzt doch einen Bürgerentscheid herbeizwänge, wäre nach allen negativen Erfahrungen mit der finanziellen und medialen Übermacht der Gegenseite im Volksabstimmungswahlkampf die Gefahr groß, dass wir den Bürgerentscheid erneut verlören, mit der Folge, dass wir dann endgültig mund- und mausetot wären.
Weil letztere Sorge vielleicht die tiefsitzendeste ist, will ich mit ihr beginnen. Ein Bürgerentscheid ist erst die vierte Phase des Verfahrens. Sie tritt erst dann ein, wenn die Sammlung und Übergabe von mindestens 20.000 gültigen Stuttgarter Unterschriften an das städtische Wahlamt vollzogen ist, der Gemeinderat anschließend darüber beraten und abgestimmt hat, und unsere Juristen nach dessen erwartbarer Ablehnung den bereits vorbedachten Widerspruch vor Gericht durchgefochten haben. Nach aller Erfahrung „droht“ uns die Phase Bürgerentscheid also frühestens in einem Jahr. Just in einem Jahr übrigens, in dem sich die zig Baustellen auf der größten Stadtbaustellenzumutung Europas zu voller „Pracht“ entfalten werden, was uns scharenweise persönlich betroffene neue Unterstützer zutreiben wird.
Aber was heisst da „drohen“? Tatsächlich gibt es nach Lage der Dinge gar keinen Grund, sich vor einem Bürgerentscheid zu fürchten – eine nüchterne Analyse unserer jetzigen Lage vorausgesetzt. Denn das muss endlich einmal öffentlich ausgesprochen werden: Schlimmer als die jetzige Lage (die anhaltende Lage seit der verlorenen Volksabstimmung) kann es für uns nicht mehr kommen! Oder sollte da jemand nicht mitgekriegt haben, dass uns zum einen bei jeder, aber wirklich jeder Gelegenheit die verlorene Volksabstimmung als Totschlagargument übergebraten wird, und das bis in alle Ewigkeit, soll heissen, bis kein Argument mehr gebraucht wird? Und schlimmer noch: Dass ja tatsächlich schon mit aller verfügbaren Kraft gebaut wird? Eine etwaige zweite Niederlage könnte uns folglich nicht 1en relevanten zusätzlichen Schaden zufügen, den wir jetzt nicht auch schon hätten! Konkret: Die Gegenseite könnte mit einer etwaigen zweiten Niederlage unserer Seite weder „Jetzt erst recht bauen“, denn das tut sie ja schon, noch unseren dann halt neuerlich dokumentierten Minderheitsstatus noch öfter als bei jeder Gelegenheit um die Ohren hauen, denn noch mehr Gelegenheit als schon bei jeder Gelegenheit gibt es nicht! Woraus zwingend folgt: Ein neuer Bürgerentscheid kann unsere Lage nicht weiter verschlimmern, sehr wohl aber dramatisch verbessern!
Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf lässt es sich schon etwas entspannter über die erste Frage diskutieren, nämlich ob ein kollektiver Einsatz für die beiden neuen Bürgerbegehren nicht an entscheidenderer Stelle ein kritisches Quantum Kraft abzieht.
Nun, was den reinen Akt des Unterschreibens und Unterschriftensammelns angeht, bedarf es dazu keiner langwierigen Argumentation. Wenn nur 1000 Montagsdemonstranten je 20 Unterschriften einsammeln, ist unsere Arbeit bereits getan. Geschätzter Zeitaufwand: Ein Feierabend, um einst mit uns auf der Straße gestanden habende Freunde und Bekannte anzurufen. Zeitraubende inhaltliche Überzeugungsarbeit wird bei ihnen nicht vonnöten sein, denn das Projekt hat in den letzten Jahren durch unzählige Enthüllungen immer nur weiter an „Glanz“ eingebüßt, so dass nicht zu befürchten steht, dass ehemals Aktive das Projekt nun plötzlich toll finden werden. (Was es natürlich trotzdem ist, wenn man an die Abstammung des Wortes „toll“ von „Tollhaus“ denkt!)
Damit sollte die konkrete Sorge um eine Fehlinvestition unserer Kräfte zur einen Hälfte beantwortet sein: Das tausendfache Einsammeln je einer handvoll Unterschriften nimmt garantiert niemandes Widerstandspotential voll in Beschlag. Ganz abgesehen davon, dass z.B. bei der Fortsetzung oder Neuansetzung eines Erörterungsverfahrens ohnehin nicht alle Tausende, die da Unterschriften sammeln, an die Mikrofone treten könnten oder wollten. Bleibt die Frage übrig, ob sich nicht diejenigen, die die Hauptarbeit mit den Bürgerbegehren hatten und noch haben werden, unsere Bürgerbegehrens-Initiatoren Eisenhart von Loeper und Christoph Engelhardt, an der falschen Front verkämpfen? Nun, darüber wage ich kein Urteil. Und wer sonst möchte oder könnte hierüber nach all den irren Wendungen und Erfahrungen mit diesem Projekt ein gesichertes Urteil wagen? Aber die Frage ist ohnehin falsch gestellt weil müßig. Denn Tatsache ist, dass man Ehrenamtliche nicht gegen ihre Überzeugung von oben herab an diesen oder jenen für wichtiger erachteten „Frontabschnitt“ abkommandieren kann. Das kann man allenfalls mit abhängig Beschäftigten oder gut Bezahlten – und auch da nur mit mäßigem Erfolg, wie es sich am lustlosen Abarbeiten subjektiv nicht überzeugender Aufgabenvorgaben überall in der Welt ablesen lässt.
Richtig ist und bleibt aber auch, dass wir als noch immer vieltausendköpfige Bewegung über den beiden neuen Bürgerbegehren keinesfalls die verfahrensrechtlich wichtigen nächsten Schritte aus dem Auge verlieren dürfen. Insbesondere nicht das jüngst eröffnete, vom 4. November noch bis 19. Dezember laufende Planfeststellungsverfahren auf den Fildern, bei dem jeder Bürger, der sich direkt oder indirekt von dem Projekt betroffen fühlt, einspruchsberechtigt ist! Zumal bei diesen Verfahren – und nur bei diesen Verfahren! – die Frage nach Sinn und Nutzen des Gesamtprojekts neu gestellt werden kann! Ein Fenster der Projektverwundbarkeit, das seit Schlichtungszeiten nicht mehr für uns offen stand. Darum aber zu befürchten, dass durch den Einsatz von Loeper und Engelhardt für ihre umsichtig angelegten Bürgerbegehren unsere Reihen an dieser oder anderer Stelle entscheidend geschwächt würden, ist nach allen bewunderungswürdigen Erfahrungen mit der Einsatzfreude und Verschiedenartigkeit der Talente in unsrer vieltausendköpfigen Bewegung wohl doch eher nicht zu erwarten.
Deshalb hier zum Schluss meine Bitte und Ermutigung an Sie: Tragen Sie den Ihnen möglichen Teil zum Einsammeln der notwendigen 20.000 Stuttgarter Unterschriften bei, auf dass wir möglichst bald den Gemeinderat, die Presse und, aller Voraussicht nach, auch die Gerichte zu einer erneuten Beschäftigung mit unseren schwerwiegenden Betrugsvorwürfen zwingen können. Denn das ist das unschlagbar Gute an den von Vorgängergenerationen erkämpften Bürgerbegehrensverfahren: Dass mit einem Minimum an Aufwand – einer bloßen Unterschrift – ein Maximum an staatlichen Instanzen zur Auseinandersetzung mit unserem Anliegen zwangsverpflichtet werden kann.
Die gemeinsame Absicht beider Bürgerbegehren unter Nutzung zweier verschiedener Begründungspfade ist es, dem Gemeinderat wie dem OB wie in der Folge auch dem Landtag und dem Ministerpräsidenten den bequemen „Schutzschild“ der angeblich unkündbaren Verträge wegzuziehen, hinter dem sich die Mehrzahl der Regierungsverantwortlichen untätig verschanzt! (Welche der beiden Begründungen vor Gericht am ehesten ziehen wird, wird sich zeigen.) Dies persönlich unentgeltlich für uns vor Gericht zu erstreiten ist ein unschätzbares Geschenk von Eisenhart und Engelhardt, das jeder, der noch drei Finger für unsere Sache krumm zu machen bereit ist, annehmen können sollte – durch Ergreifen eines Stifts und beider Unterschriftenlisten.
Welcher Vorstoß unserer auf vielerlei Wegen und Weisen einsatzfreudigen Bewegung schließlich den ersehnten Einsturz des durch und durch verrotteten S21-Kartenhauses einleiten wird, lässt sich nach bald 20-jähriger kurvenreicher Geisterbahnfahrt des Projekts von niemandem sicher vorhersagen. Deswegen empfehle ich die gute alte weil vernünftige Abwägung zwischen persönlichem Aufwand und möglichem Ertrag. Dieses Verhältnis scheint mir in diesem Fall selten günstig zu sein!
Herzlichst, Ihr Klaus Gebhard.
Schreiben als PDF
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2013/K_Gebhard_zu_BB-3-4.pdf
Wichtige Dokumente
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